AGB´s

1. Geltung der Bedingungen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen der Agentur Funk-Feuer Medien- & Fotodesignagentur vertreten durch Steffi Rose und ihren Kunden gelten für alle zwischen beiden Parteien entstehenden Verträgen, Lieferungen und Leistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie unsererseits schriftlich anerkannt sind.

2. Angebot und Vertragsschluss
Die Vertragsangebote unsererseits sind freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge kommen erst mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung des Kunden zustande, spätestens mit Beginn der Arbeitsleistungen.
Über die zu treffenden Maßnahmen stimmen wir uns mit dem Kunden ab und legen ihm eingeholte Kostenvoranschläge und Terminpläne zur Bewilligung vor. Der Kunde ist verpflichtet, uns rechtzeitig über Art, Umfang und zeitliche Abfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten. Zudem ist der Kunde verpflichtet alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrages erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zu beschaffen und uns zu übergeben.

3. Beauftragung Dritter
Wir sind nach eigenem Ermessen dazu berechtigt, geeignet erscheinende Dritte mit der Erbringung der vertraglichen Leistungen oder Teilbereichen zu beauftragen. In diesem Fall überwachen wir die ordnungsgemäße Durchführung aller Maßnahmen.

4. Kosten und Zahlung
Die im Auftrag genannten Kosten sind maßgeblich, unabhängig davon, ob die unsererseits erteilten Beratungen, Leistungen und Ausarbeitungen beim Kunden Verwendung finden. Ist ein Preis nicht vereinbart, werden wir nach Abstimmung mit dem Kunden, den üblichen Stundensatz berechnen.
Wir sind berechtig, Anzahlungen oder Abschlagszahlungen auf erbrachte Teilleistungen zu verlangen. End- und Abschlagszahlungen haben innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug auf das genannte Konto zu erfolgen. Bei Überschreitung dieses Zahlungsziels können Fälligkeitszinsen in Form einer Mahngebühr berechnet werden. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden wird vorbehalten.
Sollte es wider Erwarten nach Abschluß eines Vertrages nicht zu einer Zusammenarbeit kommen, stellen wir ein Ausfallhonorar in Rechnung. Dieses richtet sich dann nach den bereits erfolgten Tätigkeiten.

5. Urheber- und Leistungsschutzrechte
Der Kunde steht dafür ein, dass Leistungs- und Urheberrechte Dritter an Vorlagen, Fotos, Modellen und sonstigen Arbeitsunterlagen, die an uns übergeben wurden, nicht bestehen.
Der Kunde ist zum Abschluss einer zusätzlichen Honorarvereinbarung verpflichtet, wenn von uns oder durch unseren Auftrag von Dritten entwickelte und gestaltete schutzfähige Arbeiten nach Beendigung der Zusammenarbeit weiter verwendet werden sollen. Wird eine Einigung über die Höhe des nachvertraglichen Honorars nicht erzielt, schuldet der Kunde einen Pauschalbetrag in Höhe von 50 % des Vertragshonorars.
Wir verpflichten uns, die in unserem Eigentum stehenden Nutzungsrechte auf den Kunden zu übertragen, soweit die in dem Vertrag vereinbart oder zur Lösung der in dem Vertrag niedergelegten Aufgabenstellung erforderlich ist, ggf. beschränkt auf ein bestimmtes Vertriebsgebiet, bestimmte Auflagen, bestimmte Zeiträume usw.
Der Kunde verpflichtet sich, die ihm vor Abschluss des Vertrages (des Auftrages) von uns zugänglich gemachten Vorschläge und Unterlagen nicht zu verwenden und im Falle einer Zuwiderhandlung das in dem Angebot von uns genannte Honorar zu entrichten. Gleiches gilt für eine Verwendung in abgewandelter Form und für die Verwendung durch Dritte. Entwürfe und Vorlagen eines Auftrages verbleiben bei uns.
Wir sind berechtigt, die entwickelten oder gestellten Arbeiten zu signieren (einen Urheber zu benennen) und in unserer eigenen Werbung auf die Betreuung des Kunden hinzuweisen. Die obligatorischen Belegexemplare (mind. 10 Stück bei Printmedien) sind uns nach Fertigstellung zu übergeben (es sei denn, es wurde anders vereinbart).

6. Geheimhaltung
Wir verpflichten uns, alle Geschäftsgeheimnisse, die uns in der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis kommen, mit Sorgfalt zu wahren und alle Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln, auch nachdem das Vertragsverhältnis beendet ist oder ein beabsichtigter Vertrag nicht geschlossen wurde.

7. Konkurrenzausschluss
Wir sind nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung daran gehindert, die Produkte eines Konkurrenten des Kunden während der Vertragsdauer zu betreuen, bzw. diese Unternehmen zu beraten.

8. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, die auf dem Verhalten eines Dritten beruhen, können gegen uns erst geltend gemacht werden, wenn der Kunde zuvor erfolglos versucht hat, seine Ansprüche gerichtlich gegen den Dritten durchzusetzen. Wir können die gegen den Dritten zustehenden Ansprüche an den Kunden abtreten.
Der Kunde ist verpflichtet, die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit des Vertragsgegenstandes auf eigene Verantwortung zu prüfen und damit die Verletzung möglicher Urheber- und Leistungsschutzrechte auszuschließen. Wir sind ohne besonderen Auftrag des Kunden nicht verpflichtet, geplante Gestaltungs- und Werbemaßnahmen und -mittel auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit zu überprüfen und die damit verbundene Verletzung möglicher Urheber- und Leistungsschutzrechte auszuschließen, werden jedoch den Kunden informieren, sobald uns etwas auffällt.

Der Kunde ist verpflichtet, vor der Erteilung der Produktions- und Druckreifeerklärung die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm vorgelegten Unterlagen zu überprüfen. Nach der Erteilung der Produktions- und Druckfreigabe durch den Kunden sind wir von jeder Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der Unterlagen befreit. Die Dateien zur Druckfreigabe werden immer in der Größe der Produkts zzgl. eines Randbeschnitts vom 1 bis 5 mm je Seite gesendet.

Mehr- oder Minderlieferungen in Höhe von 10% der Bestellmenge liegen ebenfalls im Toleranzbereich und berechtigen nicht zu einer Reklamation.

Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel hat der Kunde uns innerhalb einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches für den Unternehmer ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung auch bei äußerlicher Unversehrtheit unverzüglich auf etwaige Schäden zu überprüfen und uns eine Beanstandung innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Offensichtliche Transportschäden sind sofort beim Zusteller des beauftragten Transportunternehmens zu reklamieren; diesbezügliche spätere Beanstandungen werden nicht akzeptiert.

Kommt im Falle einer berechtigten Reklamation eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in Betracht, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Kunden eine Gutschrift in angemessener Höhe auszustellen.

Bei berechtigten Beanstandungen haben Kunden die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt.

Selbst durch den Einsatz der aktuellsten ISO-Farbprofile sind geringe Farbabweichungen nicht auszuschließen und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die ISO-Farbprofile sind Standardprofile und stellen für die jeweilige Papierklasse einen optimalen Druchschnittswert dar. Das reicht natürlich nicht aus, um die Farbeigenschaften aller Bedruckstoffe der jeweiligen Papierklasse zu charakterisieren. Da sich der Offsetdruck / Digitaldruck in einem ständigen Prozess der Optimierung befindet können bei Reproduktionen geringfügige Abweichungen von einem Vorauftrag nicht beanstandet werden.

Auch andere geringfügige Abweichungen (leichte Verschiebungen etc.) auf Drucksachen liegen im Toleranzbereich und berechtigen nicht zu einer Reklamation.

9. Eigentumsvorbehalt
Die von uns und von uns beauftragten Dritte (Fotografen, Texter, Druckereien usw.) an den Kunden übergebenen Materialien (Fotos, Datenträger usw.) gehen nicht vor der Erfüllung aller Forderungen auf den Kunden über.
Die vertraglich geschuldete Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt nur unter der aufschiebenden Bedingung der Erfüllung sämtlicher Ansprüche, die uns und von uns beauftragten Dritte zustehen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, sind wir berechtigt, die dem Kunden vorläufig überlassenen Gegenstände auch ohne Nachfristsetzung einstweilen herauszuverlangen.

10. Anwendbares Recht
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich des Recht der Bundesrepublik Deutschland
.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand für sich unmittelbar oder mittelbar ergebende Streitigkeiten ist ausschließlich Oranienburg.

12. Schlussbestimmung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingung bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

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